Privathaftpflichtversicherung
Erhöhtes Schadensrisiko durch Demenz - Wer haftet im Schadensfall?
"Haftpflichtversicherung für Demenzkranke?
Um dennoch eine Entschädigung für den Geschädigten zu erreichen, bieten einige Versicherer mittlerweile Haftpflichtversicherungen mit einer speziellen Deliktunfähigkeitsklausel an. Bei ERGO ist das die sogenannte „Demenzklausel“ im Rahmen der Privathaftpflicht für Senioren. Das bedeutet: Der Versicherer begleicht selbst dann den Schaden, wenn der Schädiger aufgrund seiner Demenz als nicht deliktfähig gilt. ERGO stellt in solchen Fällen bis zu 50.000 Euro zur Verfügung. „Gleichzeitig verhilft eine solche Klausel dazu, den Frieden zwischen dem Schadensverursacher und dem Geschädigten zu bewahren“, weiß der ERGO Experte Mertens.
Haftpflichtversicherung ohne Deliktunfähigkeitsklausel
Doch auch ohne eine Deliktunfähigkeitsklausel bietet der Abschluss einer Haftpflichtversicherung Demenzkranken einen entscheidenden Vorteil: Denn der Versicherer prüft bei jedem Streitfall, ob die Ansprüche des Geschädigten gerechtfertigt sind. Unberechtigte Schadenersatzansprüche wehrt er ab, notfalls auch vor Gericht."
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Quelle „ERGO Versicherungsgruppe“